Kontoführungsgebühren? Manchmal werden diese unscheinbaren Summen, die häufig am Monats- oder Quartalsende abgebucht werden, nur aus dem Augenwinkel heraus wahrgenommen. Doch über das Jahr kommt ein stattlicher Betrag zustande. Gibt es nicht ein Girokonto ohne Grundgebühren? Das fragen sich viele Verbraucher.
In den vergangenen Jahren war ein deutlicher Trend weg von den Kontogebühren zu beobachten. Besonders die Direktbanken boten ihren Kunden häufig eine sogar bedingungslose Kontoführung an. Mittlerweile hat sich das Blatt etwas gewendet. Die gratis Kontoführung ist immer noch möglich, häufig kommt allerdings der Mindestgeldeingang ins Spiel.
Wir erklären in diesem Beitrag genau, welche Kontoführungsgebühren die Banken erheben dürfen und wie es möglich ist, ein kostenloses Girokonto zu erhalten.
Kontoführungsgebühren Vergleich: 13 Girokonten mit und ohne Kontogebühren (10/2024)
Du möchtest wissen, bei welcher Bank keine Kontoführungsgebühren erhoben werden? Dann hilft dir dieser Vergleich, um das beste Konto ohne Grundgebühren zu finden:
Grundgebühren:
0,00 € ab 700 € Geldeingang im Monat und für alle unter 28 Jahren, sonst 4,50 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft gratis
Girocard:
0,99 € pro Monat (optional)
Kreditkarte:
VISA Debitkarte kostenlos, VISA Kreditkarte 2,49 € pro Monat (optional)
Dispozins:
9,29 % p. a. mit Aktivstatus, sonst 9,89 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: kostenfrei an Automaten mit Visa-Zeichen. Im Handel: kostenfrei an teilnehmenden Geschäften. Im Ausland: in Euro kostenfrei an Automaten mit Visa-Zeichen, mit Aktivstatus auch in anderen Währungen, ohne Aktivstatus 2,2 % Gebühren. Mit Visa Kreditkarte fast überall kostenfrei.
Bargeld einzahlen:
An DKB-Automaten in Berlin und München (Gebühr: 1,5 % vom eingezahlten Betrag, mind. 2,50 €, maximal 15 €; max. 14.995 € pro Tag).
Grundgebühren:
0,00 € ab 700 € Geldeingang im Monat, bei aktiver Nutzung und für alle unter 28 Jahren, sonst 4,90 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis
Girocard:
1,00 € pro Monat (optional)
Kreditkarte:
VISA-Debitkarte inklusive, VISA 1,90 € pro Monat (optional)
Dispozins:
eingeräumte Kontoüberziehung: 10,75 % p. a.; geduldete Kontoüberziehung: 15,25 % p. a.
Bargeld abheben:
In Deutschland: girocard ermöglicht kostenlose Bargeldabhebungen bei Cash Group, Shell und ausgewählten Händlern. Im Ausland: Visa-Debitkarte bietet drei gratis Abhebungen monatlich an Visa-Automaten, weitere Abhebungen kosten je 4,90 €.
Bargeld einzahlen:
3x jährlich kostenlos bei der Commerzbank, danach 4,90 € pro Einzahlung
Bargeld abheben:
im Inland: 3x pro Monat gratis, danach 2,00 €. Im Ausland: kostenfrei mit der Mastercard in EUR, sonst 1,7 % des Umsatzes. Im Handel: in ca. 11.900 Geschäften in Deutschland kostenfrei
Bargeld einzahlen:
in ca. 11.900 Geschäften in Deutschland mit 1,5 % Gebühr
Grundgebühren:
0,00 € ab 700 € Geldeingang im Monat, sonst 9,90 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft je 2,50 €
Girocard:
1x Commerzbank Girocard inklusive
Kreditkarte:
ab 39,90 € pro Jahr
Dispozins:
12,45 % p. a.
Bargeld abheben:
im Inland: unbegrenzt kostenfrei an Automaten der Cash Group und an teilnehmenden Shell-Tankstellen, 2,50 € am Commerzbank-Schalter. Im Ausland: 1,95 % des Umsatzbetrages, mindestens 5,98 €
Bargeld einzahlen:
unbegrenzt kostenfrei an Geldautomaten der Commerzbank
Grundgebühren:
0,00 € ab 700 € Geldeingang im Monat, sonst 4,90 € pro Monat. Für alle unter 28 Jahren dauerhaft kostenlos.
Buchungen:
beleglos gratis
Girocard:
0,99 € pro Monat (optional)
Debitkarte:
1x VISA Card [Debitkarte] inklusive
Dispozins:
10,99 % p. a.
Bargeld abheben:
im Inland: kostenfrei an Geldautomaten mit VISA-Zeichen. Im Ausland: kostenfrei an Geldautomaten mit VISA-Zeichen ab 50 €, Fremdwährung 1,99 % des Betrages.
Bargeld einzahlen:
über ING Bargeld oder ING Automaten kostenfrei; ReiseBank AG bis zu 25.000 € für 7,50 € je angefangene 5.000 €
7
Consorsbank Girokonto Essential
Grundpreis pro Monat
ab 0,00 €
Kostenlos ab 700 € Geldeingang im Monat50 € Prämie bei Geldeingang bis 31.10.2024
Grundgebühren:
0,00 € bei monatlichem Geldeingang ab 700 € und für alle unter 28 Jahren, sonst 4,00 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis
Girocard:
1 € pro Monat (optional)
Kreditkarte:
1x VISA Card Debit inklusive, VISA Card Gold 9,00 € pro Monat
Dispozins:
10,25 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: kostenfrei ab 50 € im EWR an Automaten mit VISA-Zeichen. Im Handel: kostenfrei mit der girocard bis zu 200 € in teilnehmenden Supermärkten. Im Ausland: kostenfrei ab 50 € im EWR an Automaten mit VISA-Zeichen.
Bargeld einzahlen:
bei der ReiseBank ab 1.000 € bis 25.000 €, Gebühr 7,50 € je angefangene 5.000 €
Grundgebühren:
1,90 € pro Monat, kostenfrei für Schüler, Azubis und Studenten
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft je 2,50 €
Girocard:
1x Postbank Card inklusive
Kreditkarte:
kostenpflichtig, Kosten unterscheiden sich nach Karte, Umsatz und Leistungen
Dispozins:
11,65 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: kostenfrei an Automaten der Postbank, teilnehmenden Shell-Tankstellen und Handelspartnern, Cardpoint-Automaten mit Postbank-Logo, Automaten der Cash Group; 1,50 € am Schalter der Postbank bis 1.000 € Auszahlung. Im Ausland: 5,99 € pro Abhebung
Bargeld einzahlen:
kostenfrei am Schalter oder Geldautomaten der Postbank
Grundgebühren:
0,00 € ab 0,01 € Geldeingang im Monat, sonst 1,90 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft je 3,00 €
Girocard:
Sparkassen-Card 6 € pro Jahr (optional)
Kreditkarte:
29,90 € pro Jahr
Dispozins:
9,44 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: kostenfrei bei teilnehmenden Handelspartnern und 4x Abhebungen an Automaten der Sparkassen gratis, danach 2 €. Im Ausland: kostenfrei mit kostenpflichtiger Kreditkarte
Bargeld einzahlen:
kostenfrei am Automaten der Frankfurter Sparkasse
Grundgebühren:
0,00 € ab einem monatlichen Geldeingang von 600 €, sonst 3,95 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft je 3,50 €
Girocard:
nicht verfügbar
Kreditkarte:
1x Visa Debitkarte inklusive,
Visa Kreditkarte ab 59 € pro Jahr
Dispozins:
13,73 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: kostenfrei an Automaten der TARGOBANK und bis 200 € bei teilnehmenden Geschäften. Im Ausland: 4x pro Monat kostenfrei mit optionaler VISA Kreditkarte.
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft nicht möglich
Girocard:
nicht verfügbar
Kreditkarte:
1x Mastercard Debit inklusive
Dispozins:
nicht verfügbar
Bargeld abheben:
Im Inland: 5x im Monat kostenfrei an allen Automaten der Eurozone sowie unbegrenzt an allen Automaten der Santander-Gruppe weltweit. Im Ausland: 5x im Monat kostenfrei an allen Automaten in Europa, unbegrenzt an Automaten der Santander-Gruppe
Bargeld einzahlen:
kostenfrei an Automaten der Santander-Gruppe in Spanien
Grundgebühren:
0,00 € ab einem monatlichen Geldeingang von 700 €, sonst 3,90 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft je 3,00 €
Girocard:
Sparkassen-Card 6 € pro Jahr (optional)
Kreditkarte:
1 Jahr kostenfrei, dann 29,90 € pro Jahr
Dispozins:
9,44 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: 6x pro Monat kostenfrei an Sparkassen-Automaten, danach 2 €; kostenfrei bei teilnehmenden Handelspartnern. Im Ausland: kostenfrei mit kostenpflichtiger Kreditkarte
Bargeld einzahlen:
kostenfrei am Automaten der Frankfurter Sparkasse
Hinweis nach § 18 Abs. 6 Zahlungskontengesetz: Bitte beachte, dass dieser Vergleich keinen kompletten Marktüberblick darstellt.
Kontoführungsgebühren: Das Wichtigste in Kürze
Die Bank darf für ihre Dienstleistungen Kontoführungsgebühren erheben.
Schüler, Auszubildende, Studenten profitieren von einem gebührenfreien Konto (Nachweis erforderlich).
Manche Banken, hauptsächlich die Direktbanken, verzichten auf Kontogebühren und erhoffen sich mehr Kunden zu bekommen.
Das Geldinstitut verdient gut daran, wenn ihre Kunden ins Dispo gehen und Zinsen bezahlen.
Ein Girokonto sollte laut der Stiftung Warentest nicht mehr als 60 € im Jahr kosten.
Wer der Gebührenerhöhung seitens der Bank nicht zustimmt, muss mit einer Kündigung rechnen. Verbraucher haben dann zwei Monate Zeit, um ein neues Girokonto bei einem anderen Geldinstitut zu eröffnen.
Ein Vergleich der Banken lohnt sich, oftmals lässt sich einiges an Kosten einsparen.
Was sind Kontoführungsgebühren?
Wenn ein Verbraucher ein Girokonto beantragt, übernimmt die Bank gewisse Dienstleistungen. Dem Kunden wird die Infrastruktur von Filialen, Geldautomaten und Online-Banking bereitgestellt. Das Geldinstitut führt Überweisungen, Bargeldeinzahlungen und Scheckeinreichungen durch.
Mit Karten und Features wie Apple Pay und Google Pay wird das bargeldlose Bezahlen in Geschäften und im Internet ermöglicht.
Früher ließen sich die Banken jede Dienstleistung extra berechnen. So wurden Überweisungsgebühren und Gebühren für die Ausstellung einer EC-Karte verlangt. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Riegel vorgeschoben. Erfüllt eine Bank lediglich ihre gesetzlichen Pflichten und handelt sie im Eigeninteresse, darf dem Kunden nichts in Rechnung gestellt werden.
Deswegen sind die Geldinstitute dazu übergegangen, ihren Kunden eine Pauschale für die Nutzung des Kontos und die damit verbundenen Dienstleistungen in Rechnung zu stellen: die Kontoführungsgebühren. Die Kontogebühren zahlt der Kunde monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Was die Banken für ihren Service verlangen, ist sehr unterschiedlich. Je nach Leistungsumfang kostet ein Girokonto zwischen 3 und 20 € im Monat an Kontoführungsgebühren, bei einem Geschäftskonto sind die Kontogebühren teilweise noch höher. Dabei wird die Grundgebühr nicht von jedem Kunden verlangt. So ist das Kinderkonto oder das Studentenkonto meist kostenlos.
Mit dem Siegeszug des Internets und der Digitalisierung sind die Direktbanken entstanden. Da alles online abgewickelt wird, arbeiten diese Banken sehr effizient, ohne Filialen und mit weniger Personal. Diese Ersparnis wird an die Kunden als Gratis-Konto weitergegeben.
Gut zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, wie hoch die Kontoführungsgebühren sein dürfen. Demnach sind Banken, was die Gebühren betrifft, keine Grenzen gesetzt. Während manche Direktbanken ein kostenloses Girokonto anbieten, verlangen Filialbanken bis zu 360 € im Jahr. Vergleiche daher die Leistungen und Konditionen gut, bevor du dich für ein Girokonto entscheidest.
Warum unterscheiden sich die Kontoführungsgebühren von Bank zu Bank?
Wenn du nach einem neuen Girokonto suchst, wirst du schnell feststellen, dass die monatlichen Gebühren unterschiedlicher nicht sein könnten.
Doch warum ist das so? Wie kann es sein, dass eine Bank ein kostenloses Girokonto anbietet und die andere mehrere Euros verlangt? Der Grund ist, dass die Gebühren für das Konto von unterschiedlichen Faktoren abhängen:
Direktbank oder Filialbank: Beim Vergleich der Kontenmodelle fällt schnell auf, dass die Direktbanken preislich vorn liegen. Das liegt daran, dass sie keine Filialen führen. Diese Kostenersparnis geben sie an ihre Kunden weiter.
Mindestgeldeingang: Während manche Girokonten gratis sind, sind andere es nur, wenn ein monatlicher Geldeingang zwischen 500 (z. B. norisbank) und 3.000 € (Postbank Giro extra plus) eingeht. Als Geldeingang zählen Lohn, Gehalt, BAföG und Rente. Manche Banken erlauben auch Eigenüberweisungen.
Dispokredit: Die Bank verdient gut daran, wenn du dein Konto überziehst. Je öfter du dein Konto überziehst, desto mehr Überziehungszinsen musst du bezahlen.
Beleghafte Buchungen: Wenn du einen Überweisungsschein bei der Bank abgibst, muss ein Mitarbeiter den Beleg bearbeiten. Diesen Mehraufwand lassen sich Banken etwas kosten. Sparsamer sind beleglose Buchungen. Bei vielen Geldinstituten sind sie sogar unbegrenzt kostenfrei.
TAN-Verfahren: Wer sich für das smsTAN-Verfahren entscheidet, muss mit zusätzlichen Gebühren rechnen.
Bargeldbezug: Jede Einzahlung und Bargeldabhebung kann je nach Finanzinstitut Geld kosten.
Transaktionen im Ausland: Wenn du im Ausland unterwegs bist, musst du bei Barabhebungen und Überweisungen je nach Bank und Kontomodell zusätzliche Gebühren bezahlen.
Welche Bank verlangt keine Kontoführungsgebühren?
Banken sind nicht dazu verpflichtet, Kontogebühren zu erheben. Einige Geldinstitute verzichten sogar freiwillig darauf, weil sie die Hoffnung haben, dass das Kind oder der Student das Konto nach dem Abschluss weiterführt und somit Kunde bei der Bank bleibt. Das ist hauptsächlich der Fall bei einem
Kinderkonto
Jugendkonto
Studentenkonto
Einige Banken sind dazu übergegangen, die Kontoführungsgebühren zu erlassen, wenn ein monatlicher Mindestgeldeingang stattfindet. Für die Geldinstitute ist das ein Signal, dass ein Girokonto gedeckt ist und mit dem Geld des Kunden gewirtschaftet werden kann.
Gut zu wissen: Einige Direktbanken bieten auch Erwachsenen kostenlose Girokonten an. Während manche Konten bedingungslos kostenlos sind, ist bei anderen ein Mindestgeldeingang Voraussetzung.
Sind Konten ohne Kontogebühren genauso gut?
Je nach Bank fallen die Kosten für die Kontoführung ganz unterschiedlich aus. Viele Kunden fragen sich daher, ob das kostenfreie Bankkonto genauso leistungsstark ist wie ein zahlungspflichtiges Modell.
Wenn du nur auf die Kontogebühren schaust, kann dabei schnell eine Milchmädchenrechnung herauskommen. Denn das beste Girokonto findest du nur, wenn du genau weißt, wofür du das Konto benötigst und wie du es im Alltag benutzt.
Wenn du beispielsweise auf ein Girokonto Kleingeld einzahlen möchtest, kann der Vorgang je nach Bank einige Euros kosten. Folglich solltest du dir die Leistungen und Konditionen genau ansehen, um nachher keinen Schreck bei der nächsten Abrechnung zu bekommen.
Einmal abgesehen von einem Konto für Jugendliche oder Studenten, findest du das Konto ohne Kontoführungsgebühren in der Regel bei Direktbanken. Inzwischen bieten auch einige Filialbanken kostenfreie Kontenmodelle, welche ausschließlich online nutzbar sind, an. Eine kostenlose Kontonutzung bedeutet in diesem Fall:
keine Kontoführungsgebühren
keine Extrakosten für Überweisungen, Lastschrift und Dauerauftrag
gratis Girokarte & Kreditkarte
kostenlose Bargeldeinzahlung
kostenlose Nutzung des Online-Bankings und der Banking App
Außerdem ist zwischen einem bedingungslos kostenlosen Girokonto und einem Bankkonto zu unterscheiden, welches nur dann gratis wird, wenn ein gewisser Mindestgeldeingang erfolgt.
Doch passt das – meist bei einer Direktbank geführte Konto ohne Kontoführungsgebühren – auch in den Alltag? Wer oft unterwegs ist, hat mitunter Probleme – wenn überhaupt – einen Geldautomaten zu finden, bei dem umsonst abgehoben werden kann.
Des Weiteren gilt es darauf zu achten, dass es je nach Umgebung mehr VISA beziehungsweise Mastercard Geldautomaten (z. B. Sparkasse) gibt.
Hier ist mitunter ein gebührenpflichtiges Girokonto mit einem dichten Netz an Geldautomaten die bessere Wahl, da die Abhebung an Fremdautomaten ins Geld gehen kann. Das gilt auch für die Geldeinzahlung, die längst nicht jede Direktbank kostenlos bietet.
Die Kreditkarte kann ebenfalls zur Kostenfalle werden. Bei manchen Konten ohne Kontogebühren ist sie im Paket mit dabei, bei anderen muss die Kreditkarte zusätzlich bestellt werden, was nicht immer günstig ist.
Ferner sind die Konditionen für Bargeldabhebungen mit Kreditkarte im In- und Ausland sowie die Fremdwährungsgebühren zu beachten.
Benötigst du einen Dispokredit, solltest du beim Vergleich der Girokonten die Sollzinsen ebenfalls in Betracht ziehen. Dabei handelt es sich nämlich um Gebühren, die von der Bank verlangt werden. Während manche Banken wie die comdirect oder DKB nur 6,5 % Zinsen verlangen, sind es bei vielen anderen bis zu 15 % pro Jahr.
Überziehst du das Konto regelmäßig, macht es einen Unterschied, ob sieben oder zwölf Prozent Dispozinsen verlangt werden – dagegen wären Kontoführungsgebühren das kleinere Übel. Nutze den Dispo nur im Notfall, die Zinsen sind auf Dauer zu teuer.
Achtung: Selbst wenn dein Konto kostenlos ist, solltest du auf zusätzlich anfallende Gebühren achten. Das betrifft hauptsächlich beleghafte Überweisungen sowie beleghafte Buchungen. Wenn du einen Überweisungsschein in der Filiale abgibst, zahlst du zwischen 0,50 bis 3,50 €.
Spartipp: Kontoführungsgebühren sparen
Wenn du mehrere Girokonten miteinander vergleichst, wirst du feststellen, dass die Konditionen und Leistungen oft unterschiedlich sind. Während manche Banken kostenlosen Bargeldbezug anbieten, kostet bei anderen jede Überweisung und Lastschrift 0,10 bis 0,20 €. Hier kommt monatlich schnell einiges an zusätzlichen Gebühren zusammen.
Um Kosten zu sparen, kannst du mehrere Girokonten gleichzeitig führen. Suche beispielsweise nach einem kostenlosen Online-Konto, das gebührenfreie Transaktionen erlaubt und wähle ein günstiges Filialkonto, bei dem von einem kostenlosen Bargeldbezug profitierst.
So kannst du das eine Konto für deine ganzen Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften und das andere für den Bargeldbezug nutzen und sparst einiges an Kontoführungsgebühren.
Nicht zuletzt hast du mit einem Mehrkontenmodell einen viel besseren Überblick über deine Finanzen und kannst Sparpotenzial entdecken.
Tipp für Paare: Mit einem gemeinsamen Konto Gebühren sparen
Paare, die zusammenleben, können ein Gemeinschaftskonto eröffnen und sich so die Kosten für das Konto teilen. Manche Banken wie die DKB bieten das Konto für Paare sogar kostenlos an. Jeder Kontoinhaber erhält eine Girocard.
Eine Kreditkarte mit Verfügungsrahmen ist bei einem Gemeinschaftskonto auch möglich. Allerdings ist dafür eine gute Bonität beider Kontoinhaber erforderlich.
Wer möchte, kann sein bestehendes Einzelkonto trotzdem behalten und so das Mehrkontenmodell für sich nutzen. Das Paar führt dann ein 3-Kontenmodell. Währen das Gemeinschaftskonto als Haushaltskonto fungiert, bleibt der Rest des Gehalts auf dem Einzelkonto des jeweiligen Kontoinhabers.
Bei der Führung eines Mehrkontenmodells sind Girokonten ohne Kontoführungsgebühren zu empfehlen.
Wie werden Konto-Gebühren abgerechnet?
Die Abrechnung der Kontogebühren hängt vom Vertrag mit der Bank ab. Die wenigsten Banken buchen monatlich ab, die Abbuchung erfolgt eher zum Quartalsende. Ist das Konto dann nicht gedeckt, wird der Dispo oder die geduldete Überziehung in Anspruch genommen.
Fallgruben bei den Kontoführungsgebühren
Ein kostengünstiges Konto ist nicht immer gut. Die Banken haben zwar weniger Spielraum als früher und können nicht für alles zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen, aber dennoch sind die Kosten für manche Dienstleistungen legal. Daher kann ein günstiges Konto oder ein Bankkonto ohne Gebühren zur Kostenfalle werden.
Kostenfallen im Kleingedruckten: Kunden müssen häufig lange suchen, um zu erfahren, ob zusätzliche Kosten für Überweisungen, Daueraufträge oder Bargeldeinzahlungen in Rechnung gestellt werden. Daher unbedingt die AGB und das Kostenblatt studieren!
Dispozinsen: Die Dispozinsen liegen durchschnittlich bei 7–11 % p. a. Wer den Dispo öfter in Anspruch nimmt, muss die Zinsgebühren gut vergleichen.
Ein- und Auszahlungen: Ob Schalter oder Geldautomat – Einzahlungen und Auszahlungen dürfen laut Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz mit Gebühren belegt werden. Werden Kontoführungsgebühren verlangt, müssen mindestens fünf Transaktionen im Monat im Preis inbegriffen sein. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Bank nur wenige oder keine eigenen Automaten betreibt. Die Gebühren können dann sehr hoch werden.
Kontoauszüge: Die Bank muss ihren Kunden einmal im Monat die Kontoauszüge zur Verfügung stellen. Diese können kostenlos im Online-Banking abgerufen werden. Die postalische Zusendung wird hingegen berechnet.
Kosten für Ersatz: Giro- oder Kreditkarte verloren? PIN verlegt? Das kann teuer werden. Hier gilt: gut vergleichen. Das ist auch dann wichtig, wenn eine Partnerkarte beantragt werden soll, die meist kostenpflichtig ist.
Gebühren für Kontoauszüge: Wenn du Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker oder per Post erhältst, können zusätzliche Gebühren anfallen. Das betrifft dich auch dann, wenn du deine Auszüge nicht regelmäßig abholst und das Geldinstitut sie dir per Post schicken muss.
Achtung: Schaue dir die Konditionen der Bank genau an. Ein günstiges oder kostenloses Girokonto kann unter bestimmten Bedingungen schnell zur Kostenfalle werden. Das betrifft auch die Höhe des Preises für die Sofortüberweisung, falls du sie des Öfteren in Anspruch nehmen solltest.
Tipp: Regelmäßiges Geld abheben kann schnell teuer werden. Verbraucher sind gut beraten, wenn sie ein Konto wählen, dass einen kostenlosen Bargeldbezug ermöglicht. Oftmals eignet sich auch das Führen mehrerer Konten gleichzeitig (z. B. 2-Kontenmodell) besonders gut. Es besteht ein besserer Überblick über die Finanzen und die Kunden können vom jeweiligen Konto immer die besten Leistungen in Anspruch nehmen und dadurch Gebühren sparen.
Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler setzen die Kontoführungsgebühren in voller Höhe als Betriebsausgabe ab.
Befreiung: Kann man die Kontoführungsgebühren umgehen?
Es gibt die Möglichkeit, sich von Kontoführungsgebühren befreien zu lassen. Gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung können sich
Auszubildende
Studenten
Wehrdienstleistende
junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst
FSJler
von den Bankgebühren befreien lassen. Allerdings gibt es für diese Gruppe mittlerweile ohnehin ein kostenloses Girokonto, sodass ein Kontowechsel, eventuell mit Prämie und kostenloser Kreditkarte sicher die bessere Wahl ist.
Senioren / Rentner
Rente ist kein Grund für eine Befreiung von Konto-Kosten. Senioren können dies jedoch einfach umgehen, indem sie ein kostenloses Girokonto eröffnen. Wird ein Mindestgeldeingang verlangt, reicht der Rentennachweis.
Hartz 4 / Geringverdiener
Hartz 4-Empfänger sind zwar von den Rundfunkgebühren befreit, müssen jedoch leider Kontoführungsgebühren bezahlen. In diesem Fall ist es hilfreich, ein bedingungslos kostenloses Girokonto ohne Mindestgeldeingang zu eröffnen.
Vorsicht bei schlechter Schufa: Hier bleibt meist nur das Jedermann-Konto übrig, das jedoch etwa 5 € Gebühren im Monat kostet.
Das Girokonto ohne Schufa läuft als Guthabenkonto und kann nicht überzogen werden. Als Alternative bleibt das Basiskonto, es ist jedoch mit bis zu 10 € im Monat deutlich teurer.
Tipp: Arbeitssuchende können ein Girokonto für Arbeitslose eröffnen. Es erfolgt oftmals keine Schufa-Abfrage und läuft auf Guthabenbasis.
Kinder / Schüler
Für junge Kunden ab sieben Jahren bieten viele Banken ein spezielles, grundsätzlich kostenloses Kontomodell an. Eine Befreiung ist daher nicht notwendig.
Das Konto ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenlos. Geht das Kind noch zur Schule oder studiert, bleibt das Konto weiterhin gebührenfrei. Dazu muss der Bank ein aktueller Nachweis (Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung) vorgelegt werden.
Können die Grundgebühren erstattet werden?
Die Gebühren für die Kontoführung sind steuerlich absetzbar. Daneben gibt es aber manchmal Gebühren, die einem Kunden in Rechnung gestellt werden, die jedoch nicht rechtmäßig sind. Dazu zählen:
Konto wird als kostenlos beworben, doch für die Girokarte werden Gebühren verlangt
Die Bank erhebt pauschal Gebühren für SMS-TAN
Bearbeiten von Freistellungsaufträgen
Pauschale Gebühren für Kontoüberziehung
Kündigung und Übertragung des Restguthabens
Kartensperre bei Verlust
Gebühren für Informationen bezüglich mangelnder Deckung
Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto
Spartipp: Entscheide dich bei der Kontoeröffnung für ein kostenfreies TAN-Verfahren.
Widerspruch gegen Erhöhung der Kontoführungsgebühren
Werden Kontoführungsgebühren als Pauschale abgezogen, dann besteht keine Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen und eine Rückerstattung der Gebühren anzufordern. Wurden unrechtmäßige Zusatzgebühren erhoben, beträgt die Einspruchsfrist drei Jahre.
Übrigens: Will die Bank die Kontoführungsgebühren erhöhen, dann muss zwei Monate vorher ein Bescheid erfolgen. Seit dem BGH-Urteil gilt ein Stillschweigen der Kunden nicht mehr als automatische Einwilligung. Stimmst du der Preiserhöhung nicht zu oder widersprichst ihr, dann kündigt die Bank dein Bankkonto. Kündigt dir die Bank, dann ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, dir eine Frist von mindestens zwei Monaten einzuräumen. In der Zeit kannst du das Konto wechseln und zu einem Anbieter gehen, der keine oder niedrigere Girokonto-Gebühren erhebt. So senkst du deine Kosten und profitierst von identischen oder ähnlichen Leistungen.
Gut zu wissen: Du brauchst dir die Gebührenerhöhungen nicht gefallen zu lassen. Wechsle einfach zu einer anderen Bank, die dir ein Konto mit gleichen Leistungen und geringeren Kontoführungsgebühren anbietet.
Widerspruch gegen unrechtmäßige Bankgebühren: So funktioniert es
1
Die Erstattungsfrist für unrechtmäßig erhobene Bankgebühren beträgt drei Jahre. Das heißt, bis Ende 2022 können alle nicht korrekten Gebühren ab Jahresbeginn 2019 zurückgefordert werden.
2
Der Widerspruch erfolgt schriftlich bei der Bank.
3
Wenn die Bank auf diese Aufforderung nicht reagiert oder sich weigert, die Konto-Gebühren zu erstatten, kann der Ombudsmann hinzugezogen werden.
4
Da die Erstattung rückwirkend für drei Jahre möglich ist, sollte unbedingt Einspruch erhoben werden, da sich auch Cent-Beträge rechnen können.
Tipp: Dein Bankkonto ist dir zu teuer? Oder es besteht keine Möglichkeit, Bargeld einzuzahlen und die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto ist ohnehin zu teuer? Dann empfehlen wir dir, dich nach einem neuen Girokonto umzuschauen.
Aktuelle Lage in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Deutschland
Die Deutschen zahlen durchschnittlich 7,50 € pro Monat oder 89 € im Jahr an Kontoführungsgebühren. Damit sind die Bankgebühren im Verhältnis zu den anderen Staaten in der EU recht hoch – in den Niederlanden kostet ein Girokonto gerade einmal 46 € im Jahr.
Österreich
In der Alpenrepublik werden durchschnittlich 57,34 € im Jahr für ein Girokonto mit Karte ausgegeben. Damit sind die Gebühren deutlich günstiger als in Deutschland. Erfreulicherweise gibt es auch in Österreich viele Konten ohne Kontogebühren.
Schweiz
In der Schweiz hatten Verbraucher lange Zeit die Möglichkeit, bei der Post ein kostenloses Konto zu führen. Inzwischen werden im Nachbarland fünf Franken im Monat erhoben. Daneben hängen die Kosten für ein Konto auch vom Guthaben ab.
Wer einen höheren Saldo aufweist, ist im Vergleich besser dran als Kunden mit einem niedrigen Kontostand. Durchschnittlich kostet ein Konto in der Schweiz zwischen 169 und 255 Franken Kontoführungsgebühren im Jahr.
Fazit
Wie unser Test der Angebote auf dem Markt gezeigt hat, sind die Gebühren für die Kontoführung von Bank zu Bank unterschiedlich. Bei manchen Banken lassen sie sich mit dem richtigen Kontomodell ganz vermeiden.
Während die Sparkassen und Volksbanken ihre Kunden zur Kasse bitten, bieten die Direktbanken tolle Angebote an und punkten mit Konten ohne Kontoführungsgebühren. Manchmal ist ein Mindestgeldeingang zu beachten, es gibt jedoch auch vollkommen bedingungslose Girokonten.
In Einzelfällen – etwa, wenn regelmäßig große Summen an Bargeld eingezahlt oder Geld abgehoben werden müssen – sollte ein Vergleich mit gebührenpflichtigen Konten erfolgen, um Mehrkosten zu vermeiden.
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Banken die Kontoführungsgebühren nur noch mit der aktiven Zustimmung des Kunden erhöhen.
Wer den neuen Gebühren nicht zustimmt oder widerspricht, muss mit der Kündigung des Bankkontos rechnen. Verbraucher haben dann zwei Monate Zeit, um ein neues Girokonto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Ein Vergleich lohnt sich, weil sich dadurch oftmals ein Bankkonto zu besseren Konditionen und Bedingungen finden lässt.
FAQ
Was kostet ein Girokonto?
Die Kosten für ein Girokonto unterscheiden sich von Bank zu Bank. Während Filialbanken so gut wie immer Gebühren erheben, ist das Konto bei Direktbanken oft kostenlos zu bekommen. Manche Direktbanken erheben eine Grundgebühr nur dann, wenn kein monatlicher Mindestgeldeingang erfolgt.
Welches Konto ist kostenlos?
Aktuell bietet die DKB, N26 und die norisbank ein kostenloses Girokonto ohne Bedingungen an. Aber auch das Einsteigerkonto 1822MOBILE von 1822direkt kann sich mit einem Mindestgeldeingang von nur 0,01 € pro Monat sehen lassen. Es gibt aber auch Banken, die das Konto unter bestimmten Bedingungen gratis anbieten.
Wer hat Anspruch auf ein gratis Bankkonto?
Kinder, Schüler und Studenten bekommen immer ein kostenloses Girokonto. Die Banken bieten es aus dem Grund gratis an, weil sie hoffen, dass der Nachwuchs auch danach Kunde bleibt und sie so dann an ihm verdienen können. Allerdings bieten einige Direktbanken auch für Erwachsene kostenlose Girokonten an, weshalb es sich lohnt, die Kontenmodelle zu vergleichen.
Was passiert, wenn ich den Gebührenerhöhungen nicht zustimme?
Wenn du auch nach weiteren Erinnerungen seitens der Bank den Gebührenerhöhungen trotzdem nicht zustimmst oder ihnen schriftlich widersprichst, wird dein Konto gekündigt. Die Bank gibt dir eine zweimonatige Frist, in der du ein neues Bankkonto finden musst. Wir empfehlen dir, den kostenlosen Kontowechselservice in Anspruch zu nehmen und rechtzeitig allen Zahlungspartnern die neue Bankverbindung mitzuteilen.
Wie viel darf ein Girokonto kosten?
Ein privates Girokonto sollte laut der Stiftung Warentest nicht mehr als 60 € im Jahr kosten. Wer mehr bezahlt, sollte nach Möglichkeit über einen Wechsel zu einer anderen Bank nachdenken. Direktbanken bieten oft sogar ein kostenloses Girokonto an. Wichtig ist jedoch, dass die Leistungen des Kontos zum Lebensstil passen.
Bei welcher Bank gibt es das beste Konto?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil jeder Bürger andere Bedingungen an ein Girokonto hat. Solltest du das Konto ausschließlich online nutzen wollen, empfehlen wir dir, ein Girokonto bei einer Direktbank zu eröffnen. Wenn dir Bargeldbezug wichtig ist, dann ist eine Filialbank oder Direktbank mit Muttergesellschaft zu empfehlen.
Kann ich die Kosten umgehen, wenn mir mein Konto zu teuer ist?
Nein, das ist nicht möglich, dir bleibt nur die Kündigung und der Wechsel zu einer anderen Bank. Es sei denn, das Geldinstitut hat die Gebühren unrechtmäßig erhoben. In dem Fall solltest du einen Widerspruch einlegen. Dann kannst du alle nicht korrekt verlangten Gebühren der letzten drei Jahre zurückerstattet bekommen.
Was passiert, wenn die Bank mein Bankkonto kündigt?
Sollte die Bank dir kündigen, weil du den Gebührenerhöhungen nicht aktiv zustimmst, dann muss sie dir von Gesetzes wegen einer Frist von zwei Monaten gewähren. In der Zeit musst du ein neues Bankkonto finden und eröffnen. Unser Girokontenvergleich unterstützt dich dabei. Denke daran, dass du nach der Kontoeröffnung alle Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informierst.
Was muss ich bei einem Kontowechsel beachten?
Informiere alle Zahlungspartner rechtzeitig. Das bedeutet, dass du deinem Arbeitgeber und den Ämtern (Kindergeld, BAföG, Jobcenter, Rentenkasse) rechtzeitig die neue Kontoverbindung mitteilen musst, um weiterhin deinen Lohn, Gehalt, Rente oder Sozialhilfe zu bekommen. Denke daran, die Daueraufträge und Lastschriften für Miete, Strom, Internet, Vereine etc. neu einzurichten. Nutze am besten den kostenlosen Kontowechselservice der Bank.
Bei welcher Bank bekomme ich trotz negativen Schufa-Score ein Konto?
Jede Bank ist seit 2016 dazu verpflichtet, dir ein Jedermann-Konto einzurichten. Dabei handelt es sich um ein Girokonto auf Guthabenbasis. Du findest auf einer unserer Ratgeberseiten einen Artikel, in dem ausschließlich schufafreie Konten aufgelistet sind. Gut zu wissen ist, dass niemand Außenstehendes weiß, dass es sich bei dem Konto um ein schufafreies Girokonto handelt.
Welche Erfahrungen hast du mit Kontoführungsgebühren gemacht? Wie hoch ist die monatliche Grundgebühr für dein Girokonto aktuell? Hast du eventuell einen Geheimtipp? Wir freuen uns auf dein Feedback in den Kommentaren!
Als ich selbst ein neues Girokonto gesucht habe, wurde mir bewusst, wie unübersichtlich der Markt ist. Mit KontoGuru.de biete ich jedem eine Anlaufstelle, der sich über Bankprodukte informieren möchte. Reviews, Vergleiche und Ratgeber erstelle ich gemeinsam mit meinem Team. Unsere aktuellen Artikel geben einen Überblick über die Produkte von Filialbanken, Direktbanken und Fintechs. Eine Leidenschaft für Banking-Themen hatte ich schon immer und konnte im Wirtschaftsstudium tief in die Finanzwelt eintauchen.
2 Kommentare
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DanielJ
vor 3 Jahren
Den Satz aus der Einleitung, dass immer mehr Banken kostenlose Girokonten anbieten, kann ich so nicht bestätigen. Mein Eindruck: Es gibt immer weniger. Die gute Nachricht: Der BGH hat gerade festgestellt, dass die Banken ihre AGBs nicht mit „Schweigen als Zustimmung“ ändern dürfen. Das gilt insbesondere für Einführung und Erhöhung von Gebühren. Und ich kenne keine Bank, die bisher bei AGB-Änderungen ein explizites Einverständnis eingeholt hätte. Daher dürften viele Gebühren auch rückwirkend unwirksam sein. Wer sich das Geld zurückholen will: Musterbrief ausfüllen, ausfüllen und einwerfen (oder per Post verschicken): https://rechtecheck.de/vorlagen/musterbriefe/bankgebuehren-erstattung-musterbrief-bgh.pdf
herzlichen Dank für deinen Kommentar. Wir haben uns deine Anmerkung zu Herzen genommen und unseren Ratgeber etwas aktualisiert. Denn du sprichst einen Trend an, der fast ausnahmslos alle Banken erfasst. Die Filialbanken sind konstant geblieben und erlassen nur in wenigen Fällen, die meist einen sehr hohen Mindestgeldeingang voraussetzen, die Kontoführungsgebühren.
Die Direktbanken, die in der Vergangenheit mit echten Hammerangeboten an den Start gegangen sind und dementsprechend viele Neukunden verzeichnet haben, sind mittlerweile auf Kurswechsel. Gratis Konto ja, aber nur, wenn ein Mindestgeldeingang zwischen 500 und 700 Euro im Monat garantiert ist. Das klingt nach nicht viel, ist für manche Haushalte allerdings eine Summe, die mit einem Minijob nicht zu stemmen ist. Was also tun, wenn bislang auf ein kostenfreies Gemeinschaftskonto das Gehalt aus eben solch einem Minijob ging?
Wer nichts sagt, stimmt automatisch Änderungen zu. Auf diese Weise sind einige Banken verfahren. Recht auf Widerspruch und Sonderkündigung wurde gewährt, aber das Zeitfenster war entsprechend eng. Jetzt einmal ehrlich: Wer liest wirklich jeden Brief, der da von der Bank kommt oder hat vorab die AGB der Bank komplett studiert? Unerfahrenheit und Bequemlichkeit der Kunden waren ein Faktor, mit dem viele Banken gerechnet haben.
Für die Postbank ging das schlecht aus. Denn die wollte das Schweigen der Kunden als Zustimmung werten. Das gefiel Verbraucherschützern nicht und die Sache ging vor den Bundesgerichtshof. Die Richter gaben den Verbraucherschützern recht. Mutmaßungen bezüglich künftiger Vertragsänderungen sind nicht zulässig. Die Richter sahen in derartigen Verträgen sogar einen derart großen Freiraum für die Banken, dass theoretisch der komplette Kontovertrag auf den Kopf gestellt werden könnte.
Eine klare Ansage des BGH. Die Verbraucherschützer wollen erreichen, dass Banken in Zukunft ganz klar formulieren, welche Umstände eine Änderung der AGB erlauben und in welchem Rahmen diese erfolgen darf. Wir werden auf jeden Fall beobachten, wie die Banken in den nächsten Monaten auf das Urteil des BGH reagieren. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass dank des Urteils auch Vertragsänderungen in der Vergangenheit betroffen sind. Es ist denkbar, dass eine Rückerstattungswelle rollen wird, wenn Bankkunden alte Gebühren einfordern.
Vielen Dank für deinen Hinweis auf die Möglichkeit, sich das Geld eventuell zurückzuholen. Das ist sicher für einige Leser hier wichtig, die wohl oder übel bei den Vertragsänderungen mitgespielt haben. Vielleicht mag jemand berichten, ob es eine Rückerstattung gab? Das würde uns sehr interessieren. Wer mit seinem alten Konto nicht mehr zufrieden ist, findet in unserem Girokonto Vergleich sicher die passende Bankverbindung. Bist du zufrieden mit deinem Konto?
Den Satz aus der Einleitung, dass immer mehr Banken kostenlose Girokonten anbieten, kann ich so nicht bestätigen. Mein Eindruck: Es gibt immer weniger. Die gute Nachricht: Der BGH hat gerade festgestellt, dass die Banken ihre AGBs nicht mit „Schweigen als Zustimmung“ ändern dürfen. Das gilt insbesondere für Einführung und Erhöhung von Gebühren. Und ich kenne keine Bank, die bisher bei AGB-Änderungen ein explizites Einverständnis eingeholt hätte. Daher dürften viele Gebühren auch rückwirkend unwirksam sein. Wer sich das Geld zurückholen will: Musterbrief ausfüllen, ausfüllen und einwerfen (oder per Post verschicken): https://rechtecheck.de/vorlagen/musterbriefe/bankgebuehren-erstattung-musterbrief-bgh.pdf
Hallo Daniel,
herzlichen Dank für deinen Kommentar. Wir haben uns deine Anmerkung zu Herzen genommen und unseren Ratgeber etwas aktualisiert. Denn du sprichst einen Trend an, der fast ausnahmslos alle Banken erfasst. Die Filialbanken sind konstant geblieben und erlassen nur in wenigen Fällen, die meist einen sehr hohen Mindestgeldeingang voraussetzen, die Kontoführungsgebühren.
Die Direktbanken, die in der Vergangenheit mit echten Hammerangeboten an den Start gegangen sind und dementsprechend viele Neukunden verzeichnet haben, sind mittlerweile auf Kurswechsel. Gratis Konto ja, aber nur, wenn ein Mindestgeldeingang zwischen 500 und 700 Euro im Monat garantiert ist. Das klingt nach nicht viel, ist für manche Haushalte allerdings eine Summe, die mit einem Minijob nicht zu stemmen ist. Was also tun, wenn bislang auf ein kostenfreies Gemeinschaftskonto das Gehalt aus eben solch einem Minijob ging?
Wer nichts sagt, stimmt automatisch Änderungen zu. Auf diese Weise sind einige Banken verfahren. Recht auf Widerspruch und Sonderkündigung wurde gewährt, aber das Zeitfenster war entsprechend eng. Jetzt einmal ehrlich: Wer liest wirklich jeden Brief, der da von der Bank kommt oder hat vorab die AGB der Bank komplett studiert? Unerfahrenheit und Bequemlichkeit der Kunden waren ein Faktor, mit dem viele Banken gerechnet haben.
Für die Postbank ging das schlecht aus. Denn die wollte das Schweigen der Kunden als Zustimmung werten. Das gefiel Verbraucherschützern nicht und die Sache ging vor den Bundesgerichtshof. Die Richter gaben den Verbraucherschützern recht. Mutmaßungen bezüglich künftiger Vertragsänderungen sind nicht zulässig. Die Richter sahen in derartigen Verträgen sogar einen derart großen Freiraum für die Banken, dass theoretisch der komplette Kontovertrag auf den Kopf gestellt werden könnte.
Eine klare Ansage des BGH. Die Verbraucherschützer wollen erreichen, dass Banken in Zukunft ganz klar formulieren, welche Umstände eine Änderung der AGB erlauben und in welchem Rahmen diese erfolgen darf. Wir werden auf jeden Fall beobachten, wie die Banken in den nächsten Monaten auf das Urteil des BGH reagieren. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass dank des Urteils auch Vertragsänderungen in der Vergangenheit betroffen sind. Es ist denkbar, dass eine Rückerstattungswelle rollen wird, wenn Bankkunden alte Gebühren einfordern.
Vielen Dank für deinen Hinweis auf die Möglichkeit, sich das Geld eventuell zurückzuholen. Das ist sicher für einige Leser hier wichtig, die wohl oder übel bei den Vertragsänderungen mitgespielt haben. Vielleicht mag jemand berichten, ob es eine Rückerstattung gab? Das würde uns sehr interessieren. Wer mit seinem alten Konto nicht mehr zufrieden ist, findet in unserem Girokonto Vergleich sicher die passende Bankverbindung. Bist du zufrieden mit deinem Konto?
Herzliche Grüße,
Alessia von KontoGuru