Außerdem ist zwischen einem bedingungslos kostenlosen Girokonto und einem Bankkonto zu unterscheiden, welches nur dann gratis wird, wenn ein gewisser Mindestgeldeingang erfolgt.
Doch passt das – meist bei einer Direktbank geführte Konto ohne Kontoführungsgebühren – auch in den Alltag? Wer oft unterwegs ist, hat mitunter Probleme – wenn überhaupt – einen Geldautomaten zu finden, bei dem umsonst abgehoben werden kann.
Des Weiteren gilt es darauf zu achten, dass es je nach Umgebung mehr VISA beziehungsweise Mastercard Geldautomaten (z. B. Sparkasse) gibt.
Hier ist mitunter ein gebührenpflichtiges Girokonto mit einem dichten Netz an Geldautomaten die bessere Wahl, da die Abhebung an Fremdautomaten ins Geld gehen kann. Das gilt auch für die Geldeinzahlung, die längst nicht jede Direktbank kostenlos bietet.
Die Kreditkarte kann ebenfalls zur Kostenfalle werden. Bei manchen Konten ohne Kontogebühren ist sie im Paket mit dabei, bei anderen muss die Kreditkarte zusätzlich bestellt werden, was nicht immer günstig ist.
Ferner sind die Konditionen für Bargeldabhebungen mit Kreditkarte im In- und Ausland sowie die Fremdwährungsgebühren zu beachten.
Benötigst du einen Dispokredit, solltest du beim Vergleich der Girokonten die Sollzinsen ebenfalls in Betracht ziehen. Dabei handelt es sich nämlich um Gebühren, die von der Bank verlangt werden. Während manche Banken wie die comdirect oder DKB nur 6,5 % Zinsen verlangen, sind es bei vielen anderen bis zu 15 % pro Jahr.
Überziehst du das Konto regelmäßig, macht es einen Unterschied, ob sieben oder zwölf Prozent Dispozinsen verlangt werden – dagegen wären Kontoführungsgebühren das kleinere Übel. Nutze den Dispo nur im Notfall, die Zinsen sind auf Dauer zu teuer.
Den Satz aus der Einleitung, dass immer mehr Banken kostenlose Girokonten anbieten, kann ich so nicht bestätigen. Mein Eindruck: Es gibt immer weniger. Die gute Nachricht: Der BGH hat gerade festgestellt, dass die Banken ihre AGBs nicht mit „Schweigen als Zustimmung“ ändern dürfen. Das gilt insbesondere für Einführung und Erhöhung von Gebühren. Und ich kenne keine Bank, die bisher bei AGB-Änderungen ein explizites Einverständnis eingeholt hätte. Daher dürften viele Gebühren auch rückwirkend unwirksam sein. Wer sich das Geld zurückholen will: Musterbrief ausfüllen, ausfüllen und einwerfen (oder per Post verschicken): https://rechtecheck.de/vorlagen/musterbriefe/bankgebuehren-erstattung-musterbrief-bgh.pdf
Hallo Daniel,
herzlichen Dank für deinen Kommentar. Wir haben uns deine Anmerkung zu Herzen genommen und unseren Ratgeber etwas aktualisiert. Denn du sprichst einen Trend an, der fast ausnahmslos alle Banken erfasst. Die Filialbanken sind konstant geblieben und erlassen nur in wenigen Fällen, die meist einen sehr hohen Mindestgeldeingang voraussetzen, die Kontoführungsgebühren.
Die Direktbanken, die in der Vergangenheit mit echten Hammerangeboten an den Start gegangen sind und dementsprechend viele Neukunden verzeichnet haben, sind mittlerweile auf Kurswechsel. Gratis Konto ja, aber nur, wenn ein Mindestgeldeingang zwischen 500 und 700 Euro im Monat garantiert ist. Das klingt nach nicht viel, ist für manche Haushalte allerdings eine Summe, die mit einem Minijob nicht zu stemmen ist. Was also tun, wenn bislang auf ein kostenfreies Gemeinschaftskonto das Gehalt aus eben solch einem Minijob ging?
Wer nichts sagt, stimmt automatisch Änderungen zu. Auf diese Weise sind einige Banken verfahren. Recht auf Widerspruch und Sonderkündigung wurde gewährt, aber das Zeitfenster war entsprechend eng. Jetzt einmal ehrlich: Wer liest wirklich jeden Brief, der da von der Bank kommt oder hat vorab die AGB der Bank komplett studiert? Unerfahrenheit und Bequemlichkeit der Kunden waren ein Faktor, mit dem viele Banken gerechnet haben.
Für die Postbank ging das schlecht aus. Denn die wollte das Schweigen der Kunden als Zustimmung werten. Das gefiel Verbraucherschützern nicht und die Sache ging vor den Bundesgerichtshof. Die Richter gaben den Verbraucherschützern recht. Mutmaßungen bezüglich künftiger Vertragsänderungen sind nicht zulässig. Die Richter sahen in derartigen Verträgen sogar einen derart großen Freiraum für die Banken, dass theoretisch der komplette Kontovertrag auf den Kopf gestellt werden könnte.
Eine klare Ansage des BGH. Die Verbraucherschützer wollen erreichen, dass Banken in Zukunft ganz klar formulieren, welche Umstände eine Änderung der AGB erlauben und in welchem Rahmen diese erfolgen darf. Wir werden auf jeden Fall beobachten, wie die Banken in den nächsten Monaten auf das Urteil des BGH reagieren. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass dank des Urteils auch Vertragsänderungen in der Vergangenheit betroffen sind. Es ist denkbar, dass eine Rückerstattungswelle rollen wird, wenn Bankkunden alte Gebühren einfordern.
Vielen Dank für deinen Hinweis auf die Möglichkeit, sich das Geld eventuell zurückzuholen. Das ist sicher für einige Leser hier wichtig, die wohl oder übel bei den Vertragsänderungen mitgespielt haben. Vielleicht mag jemand berichten, ob es eine Rückerstattung gab? Das würde uns sehr interessieren. Wer mit seinem alten Konto nicht mehr zufrieden ist, findet in unserem Girokonto Vergleich sicher die passende Bankverbindung. Bist du zufrieden mit deinem Konto?
Herzliche Grüße,
Alessia von KontoGuru