Bei der Zahlungsanweisung zur Verrechnung handelt es sich um eine spezielle Vereinbarung zwischen der Deutschen Post, beziehungsweise der Postbank, und einem Kunden. Firmenkunden sind in der Regel die Adressaten dieser Serviceleistungen auf dem Postgiroamt, heute Postbank Niederlassung.
Es ist dabei zu beachten, dass der Empfänger eine natürliche Person sein muss, der die Auszahlung entweder als Bargeld erhält oder eine Gutschrift auf dem Girokonto veranlasst. Ersteres wäre vergleichbar damit, sich einen Verrechnungsscheck bar auszahlen zu lassen.
Die Zahlungsanweisung wird vom Bankkonto des jeweiligen Kunden – zum Beispiel Arbeitsamt, Arbeitsagentur oder anderen offiziellen Stellen – abgebucht.
Der Zahlungsempfänger erhält über den Vorgang eine Nachricht in seinen Briefkasten. Das wäre die grobe Definition der Zahlungsanweisung.
Als natürliche Person hast du die Möglichkeit, an der Auszahlungsstelle selbst vorzusprechen. Alternativ beauftragst du eine Person, der du eine Kontovollmacht gegeben hast. Mit der Vollmacht ist es möglich, die Einreichung in der jeweiligen Niederlassung vorzulegen.
Für diese Art der Barauszahlung gelten bestimmte Sonderbedingungen, was die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank ergänzt. Lese dir unbedingt die AGB der Postbank durch, in denen auch die Bedeutung dieser Art Geldgutschrift näher ausgeführt wird.
Die Zahlungsanweisung zur Verrechnung wird zum Jahresmitte 2025 von der Postbank eingeschränkt!!! Und nicht mehr im vollen Umfang angeboten:
Eine Barauszahlung, auch Gegen Gebühr, ist nicht mehr möglich!!!!
Nur noch das Einreichen auf ein Konto bei Bank oder Sparkasse, als Verrechnungsscheck zur Gutschrift auf ein Konto.
Hallo Alex,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Allerdings: So schlimm, wie Sie es gerade beschreiben, ist es noch nicht. Wahr ist, dass sich die Postbank aus Kostengründen schrittweise bis Ende 2025 vom Dienstleistergeschäft trennen will. Genauer geht es um die Möglichkeit, in Postfilialen eingeschränkt Bankgeschäfte tätigen zu können. Begründet wird dies mit dem Rückgang des Bargeschäfts, da immer mehr Transaktionen online abgewickelt werden. Dadurch sind auch zwangsläufig die Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (ZzV) direkt betroffen, aber an dem generellen Angebot zur ZzV seitens der Postbank ändert sich in absehbarer Zeit nichts. Weder im Preis-Leistungs-Verzeichnis, noch auf der Homepage gibt es diesbezüglich Hinweise.
Wir haben uns zu diesem Thema auch telefonisch an die Postbank gewendet und erfahren, dass das gesamte Finanzgeschäft ins Digitale umgelagert werden soll. Allerdings konnten die Mitarbeiter noch nichts Konkretes dazu sagen. Es sei zwar eine Umstrukturierung in Planung, aber weitere Informationen, die über dieses Planungsvorhaben hinausgehen, gäbe es noch nicht. Betroffene Personen – insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld ohne eigenes Girokonto – würden aber rechtzeitig über verschiedene Kanäle informiert werden:
Wir beobachten dieses Thema weiter und informieren in diesem Ratgeberbeitrag über neue Entwicklungen. Bis dahin ändert sich am Angebot zur ZzV nichts.
Herzliche Grüße
Alessia von KontoGuru